Zuwendungsbestätigung
Der Mittelhof e.V. fördert mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Für Spenden, die dem Verein zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, ist der Mittelhof e.V. berechtigt, Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen.
Auf Wunsch stellen wir für Geldspenden eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung aus. Wir bitten dafür, die Anschrift auf dem Überweisungsträger anzugeben!
Wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt, genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts. Den Nachweis der Gemeinnützigkeit kann unter folgendem Link 2024_Vereinfachte Bestätigung Spende bis 300EUR heruntergeladen werden. Wir bitten, diesen zusammen mit dem Zahlbeleg als Nachweis aufzubewahren.