Ausstellung von Spendenbescheinigungen
Der Mittelhof e.V. fördert mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Für Spenden, die dem Verein zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, ist der Mittelhof e.V. berechtigt, Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen.
Spenden bis 300,00EUR:
Wir bitten um Verständnis, dass wir unter 300,01 € keine Zuwendungsbestätigung mehr versenden.
Wenn die Zuwendung 300,00 Euro nicht übersteigt genügt i.d.R. als Nachweis auch der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts. Den Nachweis der Gemeinnützigkeit vom Mittelhof e.V. können Sie unter folgendem Link 2023_Vereinfachte Bestätigung Spende bis 300EUR herunterladen. Bitte bewahren Sie dieses PDF zusammen mit dem Zahlbeleg als Nachweis auf.
Spenden ab 300,01EUR:
Auf Wunsch stellen wir Ihnen für Ihre Geldspende eine steuerabzugsfähige Spendenbescheinigung aus. Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger Ihre Anschrift an.