Der Besuchsdienst umfasst folgende Tätigkeitsfelder: Gesellschaft leisten, Gespräche führen, gemeinsame Freizeitaktivität zu Hause (Vorlesen, Kreuzworträtsel, Gesellschaftsspiele u. a.); Spaziergänge, Begleitungen z.B. zum Arzt, auf den Friedhof, zum Einkaufen... und andere gemeinsame Aktivitäten außer Haus; Ermunterung zu eigenen Aktivitäten; ggf. stundenweise Vertretung pflegender Angehöriger . Pflegerische Tätigkeiten und häusliche Dienstleistungen sind ausgeschlossen.
Die Interessierten sollten bereit sein, sich für mindestens sechs Monate auf die Tätigkeit einzulassen. Kurzfristige geplante Einsätze sind nicht möglich (Semesterferien oder ähnliches) .
Bis es zu einer konkreten Vermittlung kommt kann es mehrere Wochen, manchmal auch Monate dauern.